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Sanierung der Mittelschule in Markt Rattelsdorf – VOF – Architektenleistungen

Auslober:Markt Rattelsdorf
VOFVergabeverfahren
Jahr:2013

Auszug aus der Bekanntmachung:
Der Markt Rattelsdorf beabsichtigt die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule als Architektenleistung zu vergeben. Die Grund- und Mittelschule wurde im Jahr 1967 errichtet und im Jahr 1981 erweitert. Derzeit hat sie ca. 243 Schüler, aufgeteilt auf 12 Klassen. Das derzeitige Nutzungsprogramm soll nur geringfügig verändert werden. Räume werden geringfügig umstrukturiert. Ein derzeit in den Schulbetrieb integrierter Altbau soll künftig einer außerschulischen Nutzung zugeführt werden. Um den Bedarf an Umstrukturierung zu ermitteln und in Vorgesprächen mit der Förderbehörde ein abgestimmtes Raumprogramm zu erhalten, wurde ein Planungsbüro mit Voruntersuchungen und einem Vorkonzept beauftragt. Hierbei wurden durch das Planungsbüro die Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI §33 erbracht. Auf Grundlage dieser Leistung wurde durch das Planungsbüro eine Kostenschätzung gem. DIN 276 durchgeführt, die zu den nachstehenden aufgeführten noch zu vergebenen Leistungen führen. Weiterhin wurde durch das Planungsbüro eine digitale Bestandsaufnahme der Schulgebäude erstellt.
Gegenstand des vorliegenden Auftrages sind Leistungen der Objektplanung für die Leistungsphasen 3 bis 9 gem. §33 HOAI.
Die Hülle des Gebäudes ist energetisch nach der zum voraussichtlichen Baubeginn gültigen EnEV (2012) zu sanieren. Innen sind die üblichen Kriterien wie Barrierefreiheit, Brandschutz, Akustik, Wärmeschutz und Schadstofffreiheit der einzubauenden Materialien zu beachten. Entsprechend der Bauzeit ist mit den aus dieser Zeit üblichen Schadstoffen zu rechnen.
Das Bauvolumen für die vorgesehene Maßnahmen (Kostengruppen 300 + 400) wird auf ca. 3.6 Mio EUR (netto) geschätzt.
Die Realisierung erfolgt bei laufenden Betrieb und erstreckt sich daher über mehrere Bauabschnitte die es noch zu definieren gilt. Für den jeweiligen Bauabschnitt ist eine Auslagerung von Klassen in Container zu überlegen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen gem. Mittelbereitstellung und Realisierbarkeit vor. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit, nach einer abgeschlossenen Leistungsphase das Projekt zu beenden, ohne dass ein Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber
entstehen.