Die Möblierung des Straßenraums sollte neu geordnet, einheitlich gestaltet und auf ein Mindestmaß beschränkt werden, um die Vielgestaltigkeit der Fassade nicht zu stören. Alle Objekte sind entfernbar. An besonders wertvollen Fassaden können Portale durch Tröge für Buchs oder Blumen hervorgehoben werden (Tröge aus grünem Glas). Im gesamten Straßenraum sind keine Vordächer erlaubt, nur schmale Markisen sowie Warenkörbe in einheitlicher Gestaltung. Die Fassaden verdeckenden Werbeschilder sind abzubauen. Es sind nur Werbeschriften an der Hauswand zugelassen, die die Fassade erkennbar lassen.
Das Beleuchtungskonzept sieht nach oben und unten abstrahlende Wandleuchten vor. Sie bieten im Fußgängerbereich nach unten ein intimes Licht, die nach oben und zur Seite abstrahlende Fassadenbeleuchtung bietet ein indirektes Licht an den Fassaden. Besonders hervorzuhebende Fassaden werden skulptural ausgeleuchtet. Das Konzept der Beleuchtung der Raumschalen hält den Straßenraum nach oben offen. Die Lichtintensität nimmt nach oben ab und geht in den Abendhimmel über.